Gemäß § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2005 sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungs- und Niederdruckebene zu veröffentlichen. Folgende Bedingungen gelten für das Versorgungsgebiet der Energieversorgung Beckum: