Regierung fördert die Installation einer privaten Wallbox – „STROMAT“ der evb erfüllt Bedingungen für Förderung – Volle Förderung bei Ökostrombezug
Die Bundesregierung fördert jetzt die Anschaffung und den Einbau privater Ladestationen pauschal mit 900 Euro. Da die Nachfrage groß ist, gilt es jetzt schnell zu sein, der Fördertopf ist begrenzt. „Alle, die ohnehin über die Anschaffung einer Wallbox nachdenken, sollten jetzt ihren Förderantrag stellen“, rät Dr. Daniel Dierich, seit Januar Geschäftsführer der evb. Damit die Gelder des Förderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch fließen, müssen die Stromladestationen – auch Wallboxen genannt – bestimmte Bedingungen erfüllen. Der „STROMAT“ der Energieversorgung Beckum (evb) ist auf der Liste der förderfähigen Modelle aufgeführt. „Dass die Regierung den Stromaten empfiehlt, bestätigt, dass die evb mit ihrer Zukunftsstrategie goldrichtig liegt“, sagt Daniel Dierich. Christian Parlow, Teamleiter Vertrieb bei der evb, ergänzt: „Mit unseren Produkten und Angeboten wollen wir es Verbrauchern einfach machen auf Elektromobilität umzusteigen und so Energiewende und Klimaschutz zu unterstützen.“ Ein Tipp an E-Mobilisten ist Christian Parlow noch ganz wichtig: „Um die Förderung zu erhalten, muss die Wallbox Ökostrom betrieben werden und vom Netzbetreiber aus der Ferne steuerbar sein. Wir beraten Interessenten gerne und informieren über die Details.“ Diese Voraussetzungen für die Förderungen ergeben von seiner Warte aus Sinn, weil nur durch eine intelligente Netzsteuerung die Energieflüsse aus erneuerbaren Quellen optimal gesteuert werden könnten.
Bundesförderung hat NRW-Förderprogramm abgelöst
Mit dem „KfW-Förderprogramm 440“, das Ende November 2020 in Kraft getreten ist, hat der Bund das bisherige Förderprogramm für private Ladestationen in Nordrhein-Westfalen abgelöst. Indem die Regierung den Bau privater Ladestationen finanziell noch attraktiver macht, beschleunigt sie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Die Förderung gibt es für nichtöffentliche Ladeinfrastruktur im Bereich bestehender Wohngebäude. Förderfähig sind die Anträge von Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern oder Wohnungsunternehmen, die sich für Wallboxen mit maximal 11 Kilowatt Leistung entscheiden. Der Antrag auf Förderung kann ganz einfach über die Website der KfW gestellt werden (www.kfw.de/440-zuschussportal). „Für die Förderung ist es dringend erforderlich, den Antrag zu stellen, bevor sie mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen. Die Freigabe zur Umsetzung der Installationsmaßnahme erhalten Sie aber unmittelbar nach Stellung des Antrages. Auf diese Weise gibt es keinen Zeitverlust“, sagt Christian Parlow. Er ergänzt: „Damit alle Bedingungen für die Förderung erfüllt sind, berät die evb gerne, wie der Einbau des Stromaten an die individuelle Situation angepasst werden kann“. Möglichkeiten gibt es viele. Die Wallbox mit einer Photovoltaik oder anderen Anlage zu verbinden, sei nur eine davon; auch Speicherlösungen seien beispielsweise in vielen Fällen interessant. Natürlich könne der Ökostrom auch einfach über die evb bezogen werden.