Ableser der evb in Teilen der Stadt unterwegs – Zählerstände melden digital möglich – Werte bis 18. Dezember übermitteln
Ab Mittwoch, 6. Dezember, sind Zählerableserinnen und -ableser im Auftrag der Energieversorgung Beckum (evb) im Stadtgebiet unterwegs. Bis Montag, 18. Dezember, lesen sie Zählerstände von Strom- und Erdgaszählern ab. Das betrifft auch Kundinnen und Kunden, die ihre Energie von anderen Versorgern erhalten. Der Grund dafür: Als Netzbetreiber ist die evb dafür zuständig, alle Zählerstände in Beckum, zu erfassen. Die Zählerstände gibt sie an die jeweiligen Energielieferanten weiter, damit diese eine pünktliche und genaue Abrechnung erstellen können. Alle Ableserinnen und Ableser der evb können sich ausweisen. Wer zu Hause nicht angetroffen wird, findet eine Ablesekarte im Briefkasten. Bei Haushalten die ihren Zählerstand nicht innerhalb der Frist übermitteln, schätzt die evb den Verbrauchswert auf Basis der Vorjahresdaten.
Digital selbst melden
Neben der Ablesung durch die Mitarbeiter bietet die evb an, dass Netzkundinnen und ‑kunden ihre Zählerstände selbst ablesen und digital oder telefonisch melden. „Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen unser digitales Portal zur schnellen und sicheren Übermittlung ihrer Zählerstände. Wir freuen uns sehr über ihre Hilfe“, sagt Markus Schiewe, Leiter Zentrale Dienste der evb. Rund 50 Prozent der Haushalte erhalten ein Schreiben per Post mit der Bitte, die Zählerstände selbst abzulesen und digital zu melden. Zählerstände können über das Zählerstandsportal auf der Website https://portal.evb-beckum.de (ab dem 6.12.2023) gemeldet werden. Hierfür brauchen die Kundinnen und Kunden lediglich ihre Netzkundennummer sowie die Zählernummer. Beide sind in den zugesendeten Anschreiben zur Zählerablesung vermerkt
Diese Daten werden abgefragt
Ableserinnen und Ableser der evb fragen keine persönlichen Daten ab und beraten nicht zu Tarifen. „Ihre Kundendaten liegen vor. Unsere Kolleginnen und Kollegen lesen deshalb nur Ihren Zählerstand ab“, betont Markus Schiewe. Er warnt vor unseriösen Haustürgeschäften in dieser Zeit: „Wenn jemand von der evb an der Tür klingelt, kann er oder sie sich immer ausweisen. Wir empfehlen, sich den Mitarbeiterausweis zeigen zu lassen.“