Energieversorgung Beckum bittet Verbraucher, Zählerstände bis 18. Dezember zu übermitteln – einfach über das Portal – keine Ableser im Stadtgebiet unterwegs
Beckum. Das Jahr nähert sich dem Ende und damit steht auch die Jahresschlussabrechnung vor der Tür: Die Energieversorgung Beckum (evb) bittet ab Montag, 9. Dezember, alle Netzkundinnen und -kunden, ihre Zählerstände für Strom- und Erdgas abzulesen und diese bis Mittwoch, 18. Dezember, an die evb zu übermitteln.
Das betrifft auch Verbraucher, die ihre Energie von anderen Versorgern erhalten. Der Grund dafür: Als Netzbetreiber ist die evb dafür zuständig, alle Zählerstände in Beckum zu erfassen. Die Zählerstände gibt sie an die jeweiligen Energielieferanten weiter, damit diese eine pünktliche und genaue Abrechnung erstellen können. Ein entsprechendes Schreiben der evb mit der Bitte, die Zählerstände selbst abzulesen und zu melden, erhalten alle Haushalte in den nächsten Tagen per Post.
In den vergangenen Jahren waren immer noch Ableser im Auftrag der evb unterwegs, um die Zählerstände direkt in den einzelnen Haushalten zu erfassen. „Darauf können wir in diesem Jahr vollständig verzichten, da das selbstständige Melden inzwischen gut funktioniert“, erklärt Markus Schiewe, Leiter Zentrale Dienste der evb, und führt aus: „Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen unser digitales Portal zur schnellen und sicheren Übermittlung ihrer Zählerstände. Wir freuen uns sehr über Ihre Unterstützung.“ Neben der digitalen Zählerstandsmeldung ist auch das Übermitteln per Ablesekarte möglich.
Die evb weist darauf hin, dass insbesondere während der Jahresablesung und dem Jahreswechsel ein vermehrtes Kundenaufkommen entsteht. „Die Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen gerne telefonisch oder persönlich weiter, “, ergänzt Markus Schiewe und führt weiter aus: „Für die reibungslose Erstellung Ihrer Jahresrechnung sind wir und Ihr Energielieferant auf Ihre Zählerstände angewiesen. Daher möchten wir Ihnen die Übermittlung so einfach wie möglich machen“. Bei Haushalten, die ihren Zählerstand nicht innerhalb der Frist übermitteln, schätzt die evb den Verbrauchswert auf Basis der Vorjahresdaten.
Zählerstand einfach digital melden
Direkt und einfach funktioniert das Übermitteln der Zählerstände online: Über den QR-Code auf dem Anschreiben zur Zählerablesung gelangen Kundinnen und Kunden direkt auf das Zählerstandsportal.