Mit der Energiepreisbremse des Bundes steht für Sie ein großes Entlastungspaket bereit.
Richten Sie mit uns den Blick nach vorne und gehen Sie gemeinsam mit der evb den Weg in die Zukunft für eine bezahlbare, regionale Energieversorgung.
Nutzen Sie gerne unseren Energiepreisrechner, um Ihre Entlastung durch die Gas – und Strompreisbremse zu berechnen.
Die berechneten Werte stellen dabei einen groben Überblick dar, wie sich das Entlastungspaket auf Ihre persönliche Situation auswirken könnte.
Alle mit dem Energierechner kalkulierten Daten sind nur als Beispielrechnung zu verstehen und nicht rechtsbindend.
Berechnungsgrundlage
Bitte berücksichtigen Sie dabei folgendes:
Für die Berechnung des Entlastungsbetrages werden die Referenzpreise von 12 Cent/ kWh für Gas und 40 Cent/kWh für Strom jeweils einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer zu Grunde gelegt.
Für Kunden mit einem Strombezug von max. 30.000 kWh pro Jahr wird der Stromarbeitspreis für einen Grundbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh brutto (inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte) begrenzt. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen.
Der Gasarbeitspreis wird für einen Grundbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh brutto (inklusive der Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer) begrenzt, wenn Sie einen maximalen Erdgasbezug von 1,5 Mio. kWh je Verbrauchsstelle haben oder Erdgas, das über die Entnahmestelle geliefert wird, weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der gültige Vertragspreis zu zahlen
Der Referenzpreis gilt nur für 80% des Jahresverbrauchs, der in 2022 prognostiziert wurde. Je nach Konstellation kann der tatsächlich zugrunde gelegte Jahresverbrauch von dem Jahresverbrauch abweichen, den Sie im Energiepreisrechner angegeben haben. Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf zu zahlende Abschläge pro Jahr angenommen. Der Arbeitspreis ist einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die evb übernimmt keine Verantwortung für die Angaben des Energiepreisrechners.
Energiepreisrechner
Es erreichen uns zum Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG) sowie Ergas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) bereits viele Fragen. Aktuell ist es uns jedoch nicht möglich, Einzelfallbewertungen individueller Ansprüche und Berechtigungen vorzunehmen.
Auskünfte zu individuellen Entlastungsansprüchen nach den oben genannten Gesetzen berühren mitunter sehr individuelle rechtliche Fragen. Rechtsberatungen können und dürfen wir als Energieversorger laut Rechtsdienstleistungsgesetz nicht vornehmen.
Wichtige Informationen zu den Gesetzen sowie häufig gestellte Fragen haben wir hier für Sie zusammengetragen.