evb-Geschäftsstelle
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Strom
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Strom sollte einfach, günstig und verlässlich sein – und genau das bietet unser Tarif evbStrom. Die garantierte Preisstabilität für die Erstlaufzeit bis zum 31.12.2026 sichert Ihnen eine transparente und kalkulierbare Stromversorgung. Nach Ablauf dieser Phase verlängert sich ihr Vertrag automatisch mit einer monatlichen Kündigungsfrist.
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der anfallenden Kosten gemäß Netzentgeltblatt und Konzessionsabgabe des örtlichen Netzbetreibers bei einem haushaltsüblichen Eintarifzähler sowie die jeweils gültigen staatlichen Bestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) i.H.v. 0,275 ct/kWh, Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung i.H.v. 0,643 ct/kWh, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage) i.H.v. 0,656 ct/kWh, Stromsteuer i.H.v. 2,050 ct/kWh (alle netto; Stand 01.01.2024) sowie Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die evb garantiert Ihnen die reinen Energiepreise (Grund- und Arbeitspreis) für die Erstlaufzeit. Die weiteren Preisbestandteile wie Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Umlage nach §19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, Umlage nach §17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Netznutzungsentgelte des örtlichen Netzbetreibers, Strom- und Mehrwertsteuer, weitere hoheitliche oder staatlich auferlegte Steuern und Abgaben sowie die Konzessionsabgabe sind nicht Bestandteil der Preisgarantie. Diese werden mit dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Veränderungen der Netznutzungsentgelte werden zum Termin des Inkrafttretens auch für diese Preisregelung wirksam. Durch Abschluss dieses Vertrages beziehen Sie Ökostrom und fördern mit 0,25 ct/kWh (netto) nachhaltige Projekte in Beckum und Umgebung. Entsprechend dem evb-Abrechnungsmodus werden die Preise auf 11 Abschlagsbeträge umgerechnet.
Aktuelle Höhe der staatlichen BestandteileWeitere Informationen: