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Um die Geheimhaltungsverpflichtung, die Grundregeln der Arbeitssicherheit und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen zur Kenntnis zu nehmen, müssen Sie diese lesen und bis zum Ende scrollen. Danach müssen Sie die Einhaltung der Regeln bestätigen.

Ich verpflichte mich, über alle mir zur Kenntnis gelangenden Unternehmens- und Geschäftsgeheimnisse der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG strengstes Stillschweigen zu bewahren.

Der Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen alle Versuche, Entwicklungen, Neufertigungen, Planungen und alle damit verbundenen Geschäftsvorgänge, insbesondere auch in Kombination mit der Zeit- und Zutrittshardware sowie alle personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

Zur Geheimhaltung gehört auch ein absolutes Verbot von Bildaufzeichnungen (Foto-, Film, Video- oder magnetische Bildspeichergeräte). Mitgeführte Bildaufzeichnungsgeräte müssen beim Empfang abgegeben werden. Handys und Smartphones sind davon ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung.

Mir ist bekannt, dass nur die zugewiesenen bzw. zur Erfüllung der übertragenen Arbeiten vorgesehenen Straßen-, Gelände- bzw. Gebäudeteile betreten werden dürfen.

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung hafte ich gegenüber der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Das Betreten und Benutzen der Anlagen geschieht auf eigene Gefahr, soweit dieses nicht im unmittelbaren oder mittelbaren Auftrag der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG geschieht.

  • Jeder Besucher ist verpflichtet, sich vor Betreten und vor Verlassen des Unternehmens beim Empfang an- bzw. abzumelden.
  • Der Aufenthalt im Unternehmen ist nur mit Ansprechpartner bzw. Begleitperson zulässig.
  • Der Besucherausweis ist offen sichtbar an der Kleidung zu befestigen.
  • Im gesamten Unternehmen und auf dem Betriebsgelände besteht Fotografierverbot.
  • Beachten Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Ihrem Aufenthalts- oder Arbeitsbereich.
  • Im gesamten Unternehmen besteht Rauchverbot!
  • Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Raucherbereichen gestattet.
  • Das Einbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist auf dem Betriebsgelände nicht gestattet.
  • Notruf (Brände, Unfälle): 112 oder 02521/299030.
  • Unfälle und Schadensfälle jeder Art sind unverzüglich dem Ansprechpartner oder einem Mitarbeiter der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG mitzuteilen.
  • Im Falle eines Evakuierungsalarms verlassen Sie das Gebäude über die ausgewiesenen Fluchtwege und suchen Sie einen Sammelplatz auf.
Hinweise für Fremdfirmen:
  • Mitarbeiter von Fremdfirmen müssen durch Firmenlogo erkennbar sein.
  • Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur nach Genehmigung durch den zuständigen Ansprechpartner durchgeführt werden (wegen Rauch- und Wärmemeldeanlage).
  • Die Nutzung von Arbeitsmitteln (Gabelstapler, Kräne etc.) der Energieversorgung Beckum GmbH & Co. KG ist nur nach Genehmigung durch den zuständigen Ansprechpartner zulässig.
  • Das Parken von Fahrzeugen und Lagern von Material ist nur auf zugewiesenen Flächen zulässig.

Verbotszeichen

Zutritt für Unbefugte Verboten

Rauchen verboten

Rettungszeichen

Notausgang

Erste Hilfe

Sammelstelle

Brandschutzzeichen

Feuerlöscher

Löschschlauch

Brandmelder

Brandmeldetelefon

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