In einem Mischgebiet wie diesem liegt der Grenzwert nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bei 60 Dezibel. Wir werden diesen gesetzlich vorgeschriebenen Wert unterschreiten, indem wir Schallschutzmauern um das Grundstück bauen. Im Norden und Süden sind sie fünf Meter hoch. Im Westen bauen wir eine zwei Meter hohe Schallschutzmauer. So erreichen wir tagsüber und nachts maximale Schallimmissionen von 40,5 Dezibel. Das entspricht dem Wert, der für reine Wohngebiete vorgeschrieben ist. Zum Vergleich: Das Außengerät einer herkömmlichen Wärmepumpe erzeugt eine Lautstärke zwischen 40 und 60 Dezibel. Regen und Kühlschrankgeräusche liegen bei 50 Dezibel. Der unabhängige Gutachter Dipl.-Ing. Oliver Mummert hat im Juni 2024 eine Schallimmissionsprognose dazu abgegeben. Die Lärmimmissionen werden an drei Punkten mit maximal 37,4 Dezibel und am südlichen Punkt mit maximal 40,5 Dezibel gemessen. Nach Inbetriebnahme des Batteriespeichers werden wir selbstverständlich sorgfältig die Immissionen messen und mit der Prognose abgleichen. Liegen die Werte über der Prognose, justieren wir nach.